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Partnerschaftsbedingungen

Stand: November 2026. Kurz und verständlich, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

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    Partner

    Vertragspartner sind die Hospiz Christophorus gGmbH, Rathausplatz 3, 66839 Schmelz, vertreten durch die Hospizleitung Josif Amam („Hospiz“), und das Unternehmen, das die Partnerschaft online abschließt („Partner“).

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    Beitrag und Zahlung

    Der Partner unterstützt das Hospiz jährlich im Voraus mit dem beim Abschluss gewählten Beitrag, mindestens mit dem Mindestbeitrag des Pakets (Helfer 250 €, Hüter 1.000 €, Schutzengel 5.000 €).

    Gezahlt wird wahlweise online über das Spendenformular des Hospizes (FundraisingBox: PayPal oder Kreditkarte), jährlich automatisch, oder auf Rechnung.

    Bei Zahlung auf Rechnung: Hospiz Christophorus gGmbH, IBAN DE33 5935 0110 1373 2723 74, BIC KRSADE55XXX, Verwendungszweck „Partnerschaft“ mit Paketname und Firmenname, z. B. „Partnerschaft Hüter – Muster GmbH“.

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    Leistungen

    Das Hospiz erbringt die Leistungen des gewählten Pakets, wie sie auf der Seite „Partner werden“ zum Zeitpunkt des Abschlusses beschrieben sind. Jedes Paket enthält das digitale Partner-Siegel und den Partner-Aufkleber per Post.

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    Laufzeit und Kündigung

    Die Partnerschaft beginnt am 1. des Monats nach Zahlungseingang und läuft zunächst zwölf Monate. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird.

    Die Kündigung ist jederzeit online über „Partnerschaft hier kündigen“ möglich, außerdem per E-Mail an info@hospiz-christophorus.de oder per Post. Der Eingang wird sofort bestätigt. Eine jährliche Online-Zahlung beendet das Hospiz zum Laufzeitende.

    Bei Zahlungsverzug kann das Hospiz die Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.

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    Bild- und Logo-Nutzung

    Fotos und Videos, die im Rahmen der Partnerschaft entstehen, darf das Hospiz für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Auf Wunsch werden abgebildete Personen unkenntlich gemacht.

    Name und Logo des Partners darf das Hospiz während der Partnerschaft nutzen. Nach dem Ende darf das Logo auf der Website als „ehemaliger Partner“ genannt bleiben, sofern der Partner nicht widerspricht.

    Siegel und Aufkleber darf der Partner während der Laufzeit verwenden.

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    Datenschutz

    Das Hospiz nutzt die Daten des Partners ausschließlich für diese Partnerschaft. Dabei können beauftragte Dienstleister (z. B. eine Agentur) eingesetzt werden, die zur vertraulichen und zweckgebundenen Verarbeitung nach DSGVO verpflichtet sind.

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    Sonstiges

    Es gilt deutsches Recht.